Ihr Projekt sicher bauen und betreiben – von Anfang an.
Unser Team aus Bauingenieur*innen und Architekt*innen arbeitet seit 27 Jahren erfolgreich im Bereich Construction Safety als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung.
Unsere in über 800 Projekten gesammelte Erfahrung ermöglicht es uns, Ihr Projekt bzw. Bauvorhaben sicher, reibungslos und ohne unnötigen zusätzlichen Aufwand und Behinderungen wirtschaftlich umzusetzen – sowohl in der Bauphase als auch im späteren Betrieb. Denn Sicherheit auf der Baustelle und im späteren Betrieb ist kein Zufall, sondern das Ergebnis vorausschauender Planung und guter Koordination.
Unsere Leistungen für Sie als Bauherr*in
Nach Baustellenverordnung
Erstellung der Vorankündigung für Ihr Bauvorhaben bei der Behörde
Stellung des SIGE-Koordinators insbesondere durch regelmäßige Begehungen, Dokumentation und Abstimmungen (Construction Safety Walk inkl. Documentation of Construction Safety Observations, LMRA, Inspections)
Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Zusammenstellen der sogenannten Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude
Unter welchen Umständen Sie als Bauherr*in und Auftraggeber*in verpflichtet sind, einen oder mehrere der oben genannten Punkte nach Baustellenverordnung zu erfüllen, können Sie unserem Merkblatt zur Baustellenverordnung (PDF) entnehmen.
Optional gemäß Ihren Vorstellungen
Ausarbeiten eines Construction-Safety-Konzepts
Erstellung eines Construction-Safety-Plans
Erstellen einer Baustellenordnung
Erstellung einer Eskalationsmatrix
Wöchentliches und monatliches sicherheitstechnisches Rating der Baustelle: monatliche Statistik (KPIs inkl. Aushang), Bewertung und wöchentliche Statistik (Bewertung, grünes Kreuz, unfallfreie Zeit, inkl. Aushang)
Vorbereitung und Durchführung von Lessons-Learned-Workshops
Ausarbeiten einer Gefährdungsbeurteilung, um den vorliegenden Entwurf der/des Architekt*in oder Planer*in u. a. darauf zu prüfen, ob im späteren Betrieb des Gebäudes notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand auf sicheren Verkehrs- und Arbeitsplätzen durchgeführt werden können
Ausarbeitung einer Beurteilung des zukünftigen Betriebes nach dem Arbeitsstättenrecht (Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenregeln), um die geeignete Einrichtung und das sachgerechte Betreiben sicherzustellen
Ausarbeiten einer Gefährdungsanalyse nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem berufsgenossenschaftlichen Recht nach der DGUV Vorschrift 1 als Vorbereitung für den späteren Betrieb für alle mit dem Betrieb des Gebäudes verbundenen Gefährdungen als Ergänzung der Unterlage
Oder Sie fragen einfach uns – wir beraten Sie gern!
Was machen wir konkret für Sie?
In der Planungsphase
beraten wir bei der Gliederung der auszuschreibenden Gewerke, wirken bei der Erstellung der Terminschiene aus arbeitssicherheitstechnischer Sicht mit und geben bei der Ausschreibung von gemeinsamen Sicherheitseinrichtungen die notwendigen Hinweise – für einen sicheren und wirtschaftlichen Bauablauf.
Um den wirtschaftlichen und sicheren Betrieb des fertigen Gebäudes zu realisieren, erarbeiten wir (wenn damit beauftragt) auf Basis der vorliegenden Genehmigungs-/Ausführungsplanung eine schriftliche Gefährdungsanalyse für die notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung des Gebäudes. Wir prüfen hier, ob notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten später mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand auf sicheren Verkehrs- und Arbeitsflächen möglich sind.
Falls dies in der Planung nicht gegeben ist, liefern wir konkrete Lösungsvorschläge – technisch machbar, optisch verträglich, wirtschaftlich umsetzbar – als Denkanstöße an die beauftragten Planer*innen. So erhält die/der Objektplaner*in eine Basis für die anstehende Ausführungsplanung und damit die Ausschreibung sicherheitstechnisch notwendiger Einrichtungen und Anlagen.
Außerdem übernehmen wir:
Koordination paralleler und aufeinanderfolgender Arbeiten gem. §4 ArbSchG
Ausarbeitung des SiGe-Plans (siehe Merkblatt RAB 31)
Zusammenstellung einer Unterlage zu Sicherheit- und Gesundheitsschutz für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Als wirkungsvolles Instrument ermöglicht diese, die Kosten für die künftige Wartung und Unterhaltung zu senken.
In der Ausführungsphase
Koordination der Schutzmaßnahmen nach §4 ArbSchG
Überwachung der Pflichten aller Beteiligten – auch Solo-Selbstständiger durch die erforderlichen Begehungen
Dokumentation der Begehungen mit einer nachhaltigen Einforderung der Behebung der Mängel auf der Baustelle gemäß vereinbarter Eskalationsmatrix
Anpassung des SiGe-Plans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung
Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Gewerken
Koordination der ordnungsgemäßen Anwendung sicherer Arbeitsverfahren
Ihre Vorteile als Auftraggeber*in
Die Einhaltung der Verordnung bringt nicht nur mehr Sicherheit auf der Baustelle, sondern auch spürbare Vorteile:
Verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf notwendige und gegebenenfalls gemeinsam zu nutzende Einrichtungen verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben verteuern würde
Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit erhöht wird
Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichtigt und in der von uns erstellten Unterlage für spätere Arbeiten dokumentiert werden
Unsere Qualifikationen als SiGeKo
Unsere Koordinator*innen verfügen als Architekt*in oder Bauingenieur*in über sämtliche nach RAB 30 geforderten Qualifikationen, Anlage A Stufe 2:
eine bauspezifische Berufsausbildung für Stufe 2 Bauvorhaben (Architekt*in, Bauingenieur*in)
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen
Nachweis über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse durch die Lehrgangsnachweise nach RAB 30 Anlage B oder als Sicherheitsingenieur*in
Nachweis der speziellen Koordinatoren-Kenntnisse durch die Lehrgangsnachweise nach RAB 30 Anlage C
Dies Qualifikationen wurden und werden unter anderem in folgenden anerkannten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erworben:
berufsbegleitende Lehrgänge für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften
spezialisierte Koordinator*innen-Lehrgänge nach Baustellenverordnung (BaustellV) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30)
Kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen bei anerkannten Lehrgangsträgern zur Sicherstellung aktueller Fachkenntnisse
Durch diese Qualifikationen stellen wir sicher, dass alle SiGeKo-Leistungen unseres Büros nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch höchsten fachlichen Standards genügen.
Freuen Sie sich darauf, mit nur einer/m Ansprechpartner*in sämtliche Fragestellungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz für Ihr Projekt lösen zu können.
Wir freuen uns darauf.