Ihr Projekt sicher bauen und betreiben – von Anfang an.

Unser Team aus Bauingenieur*innen und Architekt*innen arbeitet seit 27 Jahren erfolgreich im Bereich Construction Safety als Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordinatoren nach Baustellenverordnung.

Unsere in über 800 Projekten gesammelte Erfahrung ermöglicht es uns, Ihr Projekt bzw. Bauvorhaben sicher, reibungslos und ohne unnötigen zusätzlichen Aufwand und Behinderungen wirtschaftlich umzusetzen – sowohl in der Bauphase als auch im späteren Betrieb. Denn Sicherheit auf der Baustelle und im späteren Betrieb ist kein Zufall, sondern das Ergebnis vorausschauender Planung und guter Koordination.

Unsere Leistungen für Sie als Bauherr*in

Nach Baustellenverordnung

Unter welchen Umständen Sie als Bauherr*in und Auftraggeber*in verpflichtet sind, einen oder mehrere der oben genannten Punkte nach Baustellenverordnung zu erfüllen, können Sie unserem Merkblatt zur Baustellen­verordnung (PDF) entnehmen.

Optional gemäß Ihren Vorstellungen

Oder Sie fragen einfach uns – wir beraten Sie gern!

Was machen wir konkret für Sie?

In der Planungsphase

beraten wir bei der Gliederung der auszuschreibenden Gewerke, wirken bei der Erstellung der Terminschiene aus arbeits­sicherheits­technischer Sicht mit und geben bei der Ausschreibung von gemeinsamen Sicherheits­einrichtungen die notwendigen Hinweise – für einen sicheren und wirtschaftlichen Bauablauf.

Um den wirtschaftlichen und sicheren Betrieb des fertigen Gebäudes zu realisieren, erarbeiten wir (wenn damit beauftragt) auf Basis der vorliegenden Genehmigungs-/Ausführungs­planung eine schriftliche Gefährdungs­analyse für die notwendigen Wartungs- und Instandhaltungs­arbeiten nach Fertigstellung des Gebäudes. Wir prüfen hier, ob notwendige Wartungs- und Instandhaltungs­arbeiten später mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand auf sicheren Verkehrs- und Arbeitsflächen möglich sind.

Falls dies in der Planung nicht gegeben ist, liefern wir konkrete Lösungs­vorschläge – technisch machbar, optisch verträglich, wirtschaftlich umsetzbar – als Denkanstöße an die beauftragten Planer*innen. So erhält die/der Objektplaner*in eine Basis für die anstehende Ausführungs­planung und damit die Ausschreibung sicherheits­technisch notwendiger Einrichtungen und Anlagen.

Außerdem übernehmen wir:

In der Ausführungsphase

Ihre Vorteile als Auftraggeber*in

Die Einhaltung der Verordnung bringt nicht nur mehr Sicherheit auf der Baustelle, sondern auch spürbare Vorteile:

Unsere Qualifikationen als SiGeKo

Unsere Koordinator*innen verfügen als Architekt*in oder Bauingenieur*in über sämtliche nach RAB 30 geforderten Qualifikationen, Anlage A Stufe 2:

Dies Qualifikationen wurden und werden unter anderem in folgenden anerkannten Aus- und Weiter­bildungs­maßnahmen erworben:

Durch diese Qualifikationen stellen wir sicher, dass alle SiGeKo-Leistungen unseres Büros nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch höchsten fachlichen Standards genügen.

Freuen Sie sich darauf, mit nur einer/m Ansprechpartner*in sämtliche Fragestellungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz für Ihr Projekt lösen zu können.

Wir freuen uns darauf.